Anleitung Ahnenforschung: Forschen beim Standesamt

Ahnenfoschung leicht gemacht | Anleitung Teil 5

Wie im Beitrag Familienforschung und der Datenschutz erwähnt, sieht das Personenstandsgesetz Sperrfristen vor für Geburt, Heirat und Tod. Schaffen wir es nicht für unsere Ahnenforschung, diese zu umgehen (durch Urkunden im familiären Besitz), müssen wir uns an das Standesamt (Personenstandsbehörde) wenden.

Achtung! Für Anfragen vor dem 1.1.1939 sind in Österreich die Konfessionen zuständig (zb. das Pfarramt des Geburtsortes, etc.).

Antragstellung und Kosten

Mancher mag vielleicht eine Abneigung haben im Umgang mit Behörden oder auch bloß aufstöhnen bei dem Gedanken, auf ein Amt zu gehen. Aber so schlimm es gar nicht. Der Antrag kann auch online gestellt werden oder per Brief – mündlich in jedem Standesamt in Österreich.

Einen kleinen Haken gibt es allerdings:

  • Pro Urkunde werden Gebühren in der Höhe von €9,30 fällig
  • bei einem schriftlichen Antrag zusätzlich €14,30
  • beim Onlineantrag zusätzlich €8,60 – zudem ist eine Bürgerkarte oder Handysignatur notwendig.
  • Soll die Urkunde zugestellt werden, kann es weitere Kosten geben.

Auf den Seiten von Help.gv.at wird zwar als Alternative zur Ausstellung einer Urkunde auch ein Registerauszug angeboten, als ich mich in Wien vor Ort beim Standesamt erkundigt habe, gab es jedoch nur die Urkunde als Möglichkeit. Am besten ist es wohl, vor der Antragstellung anzurufen und nachzufragen.

Als erforderlichen Unterlagen brauchen wir einen amtlichen Lichtbildausweis (Reise- oder Personalausweis) sowie Nachweise über die »Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses« – also alle Urkunden, die die Abstammung belegen.

Ablauf

Wer den Antrag vor Ort stellt, muss zweimal das Standesamt besuchen, einmal für den Antrag, und ein weiteres Mal zum Abholen – in kleinen Gemeinden wird die Urkunde vielleicht auch gleich ausgestellt.
Die Ausstellung selbst dauert ein paar Tage, die Gebühr für die Urkunde wird erst beim Abholen eingehoben.

Als ich die Geburtsurkunde meines Vaters beantragt habe, bekam ich in Wien bereits am Tag nach der Antragsstellung eine SMS, das ich sie abholen könne.

Im Wesentlichen gibt es vier Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Ernüchterndes Ergebnis

Was man dann in Händen hält, ist höchstens mit minimalistisch zu Beschreiben. Denn das Dokument enthält (zB. bei einer Geburtsurkunde) bloß den Namen des Geborenen, Geburtsdatum und Ort, sowie Vor- und Zuname der Eltern. Das war’s.

Leider.

Früher sah das noch ganz anders aus, wie das Beispiel von Maria Walenta (1898) zeigt.

Taufschein Maria Walenta

Geburts- und Taufschein von Maria Walenta

Auf Grund des »mageren« Informationsgehalts ist es somit besser, mit den alten Urkunden die Sperrfristen zu überwinden – sofern es möglich ist.

Zudem sehen die alten Urkunden hübscher aus, finde zumindest ich.





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