Familienforschung und der Datenschutz

Ahnenforschung leicht gemacht | Anleitung Teil 2

Patrezettel Maria Scheit

Nachdem ich letztens erörtert habe, wie weit zurück es in einer Ahnenforschung gehen kann, wende ich mich nun der Frage zu, wie wir mit einer Recherche beginnen, wie wir an Informationen von Ämtern gelangen und welche Gesetze zu beachten sind – auf Österreich bezogen.

Das unmittelbare Umfeld

Am besten beginnt die Suche bei uns selbst, den Eltern, Geschwistern, Partnern, Kindern, Cousins und Cousinen, Onkeln und Tanten. Bereits in diesem familiären Umfeld können eine Menge an Personen vorkommen, womit die Verwaltung der Daten und des Materials gut zu üben ist sowie das Zeichnen eines Stammbaumes, mit dem wir auf Fliegenfang gehen.

Manche Verwandte sind Feuer und Flamme, wenn wir unser Vorhaben erwähnen, einen Familienstammbaum zu erstellen, anderen ist es egal. Aber sobald erste Ergebnisse vorliegen und diese schön aufbereit sind, lassen sie sich vielleicht anstecken. Manche erwarten gar, einen Stammbaum zu bekommen – als Tauschgeschäft für deren Hilfe.

Datenschutz und Personenstand

Geburtsschein Franz Tobolka

Geburtsschein Franz Tobolka

Wir sollten immer im Hinterkopf behalten, dass wir mit personenbezogenen Daten hantieren, die dem Datenschutz unterliegen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, brauchen wir von allen eine schriftliche Einwilligung, ihre Daten weiterzugeben, falls diese öffentlich gemacht werden – zb. im Web. Auch wenn ein Stammbaum nur innerhalb der Familie zirkuliert, schadet eine Absicherung nicht. In der Regel sollte es keine Probleme geben, solange wir nicht Querulanten in unserer Verwandtschaft haben.

Meine Oma hatte zb. eine Liste mit Geburtsdaten angelegt, um nicht die Geburtstage ihrer Kinder, Enkel und Urenkel zu vergessen. Sie ging damit allerdings auch nicht hausieren.

Sperrfristen

Das österreichische Datenschutzgesetz betrifft zwar nur lebende Personen.  Aber auch für die Daten Verstorbener gibt es ein eigenes Gesetz: Das Personenstandsgesetz.

§52 darin regelt drei Sperrfristen:

  • für Geburten 100 Jahre,
  • für Trauungen 75 Jahre,
  • für Sterbeeinträge 30 Jahre.

Auch wenn diese Sperrfristen nur für das Standesamt gelten, so betrifft es doch auch uns. Denn wir bekommen Auskunft nur dann, wenn wir eine direkte Abstammung von der betreffenden Person nachweisen. Dazu brauchen wir unsere Geburtsurkunde und einen Ausweis. Ab der Generation der Großeltern auch die Heiraktsurkunde unserer Eltern (falls sie geheiratet haben) sowie die Geburtsurkunde des betreffenden Elternteils. Gleiches gilt bei den Urgroßeltern, etc.

Das Standesamt stellt Urkunden aus, für die eine Gebühr von €9,30 fällig werden, sofern der Antragsteller sie persönlich vor Ort bestellt und auch wieder abholt (sobald sie fertig sind, was ein paar Tage dauert). Wird der Antrag über ein Onlineformular eingereicht oder per Brief und wird die Urkunde per Post zugesandt, erhöhen sich jeweils die Gebühren.

An das Standesamt wenden müssen wir uns aber nur dann, wenn wir durch andere Quellen nicht in der Lage sind, die Sperrfristen zu überwinden.

In Österreich gibt es noch einen Umstand, der die Sache verkompliziert.

Ein allgemeines Standesamt (Personenstandsbehörde) existiert erst seit dem 01.08.1938. Das war zunächst zuständig für das Führen von Geburten und Todesfällen. Am 01.01.1939 wurde es um das Führen von Trauungen erweitert. Eine Ausnahme davon bildet das Burgenland, da Ungarn bereits am 01.10.1895 ein Standesamt eingeführt hat.

Davor wurden in den Zivilstandsmatriken nur Personen eingetragen, die nicht einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehörten (seit dem 09.04.1870).

Von 1784 bis 1939 waren die Religionsgemeinschaften für das Führen der Matriken zuständig. Und das bedeutet, dass die Kirchenbücher aus diesem Zeitraum ebenfalls unter das Personenstandsgesetz fallen. Dies betrifft mittlerweile nur noch Geburten.

Leider sperren manche Online Portale das ganze Buch sobald auch nur ein Datum darin vorkommt, dass innerhalb der Sperrfristen liegt.

Um dennoch an die Informationen zu kommen, wenden wir uns an die jeweilige Konfession. Bei der katholischen Kirche zB. an die Pfarre, in der die Taufe stattgefunden hat. Die Auskunftsmodalitäten sind dieselben, wie beim Standesamt. Wir müssen uns ausweisen und unsere direkte Abkunft nachweisen. Fixe Gebühren gibt es keine, die Kirche erwartet stattdessen eine kleine Spende.

Der Kreis schließt sich

Briefkuvert

Briefkuvert

Mit Glück sparen wir uns aber den Gang zum Standesamt, falls wir durch die familieneigenen Dokumente die notwendigen Informationen bekommen. Wenn wir selber nicht im Besitz dieser Dokumente sind, fragen wir unsere Verwandten, kopieren oder scannen die Urkunden, falls wir die Erlaubnis bekommen, und archivieren sie.

Sie bilden den Grundstock unseres Familienarchivs.

Und auch hier kann ein Handel mit einem ausgearbeiteten Stammbaum das Eis brechen.





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