Vaccinate – Compulsory Vaccination – Opposing Vaccination

Spritze auf dunklem Hingergrund

Spritze auf dunklem Hingergrund

Für eine lange Zeit begleitete ein früher Tod die Menschheit, doch waren meist nicht Kriege oder Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinenabgänge, Vulkanausbrüche, etc.) dafür verantwortlich, sondern Krankheiten und Seuchen.[1] Erst im späten 19. Jahrhundert begann die Sterblichkeit zu sinken (bei Säuglingen und Kleinkindern), und erst mit Eintritt in die medizinische Epoche verloren viele Krankheiten ihren Schrecken (20. Jahrhundert) (Ehmer, 39).

Die schlimmste Seuche in der Antike und im Mittelalter war die Pest – lokal und in geringer Intensität tritt sie heute noch auf. In der frühen Neuzeit wütete sie zwar noch bis ins 18. Jahrhundert, verlor aber an Bedeutung – der letzte Ausbruch in Mitteleuropa ereignete sich 1713 (Weigl, 163) – an eine andere Krankheit, die in ihrem Wirken der Pest kaum nachstand, sogar anders als sie, sich um soziale Schichten nicht scherte: die Pocken (Blattern).[2]

Bei den Poocken handelt es sich um eine Infektion mit Viren, „die sich in den oberen Atemwegen infizierter Personen vermehren und in den Sekreten des Nasenrachenraumes zu finden waren“. Übertragen wurden sie durch Tröpfchenbildung; der Ausbruch dauerte mehrere Tage, begleitet von Fieber und, vom Kopf ausgehend, überzogen rote Flecken den Körper, auf denen sich erst Knötchen bildeten gefolgt von Bläschen, die sich mit Lymphe füllten. Schließlich trockneten die Bläschen ein, verkrusteten, fielen ab und hinterließen Narben. Sowohl Lymphe als auch die Kruste enthielten die Viren, mit denen andere Menschen angesteckt werden konnten – übertragen wurde die Krankheit nur von Mensch zu Mensch, einen Zwischenwirt gab es nicht (Pammer, Pocken II, 15).

Im späten 18. Jahrhundert rafften die Pocken in Europa jährlich rund 400.000 Menschen dahin, noch mehr litten an Entstellungen, Erblindung, Taubheit,  oder Lähmung (Vasold, 180) oft im Zuge einer Gehirnhautentzündung (Pammer, Pocken II, 15), über 80% der Bevölkerung in Europa sollen infiziert gewesen sein (Meyer/Reiter, 1183). In Island dezimierten sie 1707 die Bevölkerung um rund ein Drittel, 1804 erkrankten in Deutschland 600.000 Menschen von denen 75.000 starben, in Berlin entfielen auf sie zwischen 1758 und 1774 99% der verstorbenen Kleinkinder (Pfister, 40), und in Wien im Jahr 1753 15% der Verstorbenen, 1800 waren es 18%[3]. Weitere Epidemiejahre in der Stadt im 18. Jahrhundert gab es 1777, 1784, 1786 und 1787, 1790 und 1794 (Weigl, 231).

In einem Schreiben des österreichischen Ärzte-Verbandes an das Ministerium des Innern in Wien vom 20. März 1888, heißt es, die Verheerungen der Seuchen waren derart extrem, dass gar „die ganze sociale Ordnung der Menschheit bedroht schien“, und die Pocken hätten mehr Menschen dahingerafft, als alle anderen Seuchen zusammen; vor Einführung der Impfung allein 70.000 jährlich in Deutschland, innerhalb eines Jahrhunderts rund 40 Millionen in Europa. Im Durchschnitt starben 10% der Erkrankten an der Krankheit, weitere 10% erblindeten oder waren Zeit ihres Lebens entstellt.[4]

Auch wenn die Pocken jeden treffen konnten, wandelten sie sich im 18. Jahrhundert in den Städten zu einer Kinderkrankheit (unter 10jährige). 1752 und 1753 machten in Wien 30% der Pockentoten Säuglinge[5] aus und weitere 20% Kinder im zweiten Lebensjahr. Bei den unter 5jährigen stieg der Anteil gar auf 80%, 1862 betrug er immer noch 70% (Weigl, 232). Ute Frevert zitiert einen Arzt aus Bückeburg, laut dem sich vier von fünf Kindern  ansteckten, 5% der Bevölkerung ihre „Schönheit“ (Narben) einbüßten und 10% starben (Frevert, 69).

Nimmt man den Umstand dazu, dass die Kindersterblichkeit generell hoch war – mancherorts kletterte sie auf über 40% (Pfister, 35) – verwundert es nicht, dass die Behörden trachteten, (präventiv) gegen die Pocken vorzugehen.

Im 19. Jahrhundert traten die Pocken immer wieder in Wellen auf mit einer gewaltigen Epidemie in den 1870er Jahren im Zuge des deutsch-französischen Krieges (1871). 1871 und 1872 raffte die Seuche allein in Preußen 125.000 Menschen dahin. In Österreich (Cisleithanien) kam sie mit Verzögerung an. 1871 starben 4.000 Menschen, ein Jahre später verzehnfachte sich die Anzahl aus 40.000, steigerte sich 1873 auf 65.000 und sank 1874 auf 36.000 ab. In den 1880ern sank die Quote ab, hielt sich aber über dem Niveau von vor 1871/72. (Pammer, Pocken II, 18). Danach verschwanden die Pocken fast völlig, um im Ersten Weltkrieg wieder aufzutauchen – wenn auch nicht mehr derart bedrohlich wie zuvor (Pammer, Pocken II, 15).

Im Kampf gegen die Pocken griffen die Behörden auf zwei Maßnahmen zurück:

  • (generell) Hygiene
  • Impfung

Ganz allgemein führten die Städteverwaltungen ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts hygienische Maßnahmen durch, wie zB. das Pflastern der Straßen, (Aus)Bau der Kanalisation, Versorgung mit sauberen Trinkwasser, Lebensmittelkontrollen. Dazu kam die private Hygiene: regelmäßiges Baden (von Säuglingen), Verwendung von Seife, sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln.

Einen gewichtigen Anteil am Erfolg dieser Maßnahmen hatte die höhere Bildung der Bevölkerung gegenüber früheren Zeiten (allgemeine Schulpflicht), sodass Ratschläge in Büchern, Zeitungsartikel, Flugblättern Verbreitung fanden. Dies führte zu einem Wandel der Mentalität Krankheit und Tod gegenüber, mit dem ein neues Gesundheitsbewusstsein aufkam, was sich wieder auf die Säuglingssterblichkeit auswirkte (Stillverhalten). Damit begann sich das Verhältnis in der Sterblichkeit zwischen den Städten und den ländlichen Gebieten umzukehren. (Ehmer, 39f).

Auf die Pocken zielten speziell ab: Absonderung der Kranken, Zufuhr von Frischluft, leichte Kost (Pammer, Pocken I, 17), Anzeigepflicht, Desinfektion, allgemeine Assanierung[6], Notimpfungen[7].

Anfänge

Die andere Maßnahme bestand – wie oben erwähnt – aus dem Impfen. Das Wissen darum ist zwar schon seit Jahrhunderten bekannt, fand aber erst im frühen 18. Jahrhundert vom Orient den Weg nach Europa.

1721/22 gab es in London die ersten Impfungen mit der Variolationsmethode. Dabei wurde am Oberarm die Haut eingeritzt und Sekret aus der Wunde eines Kranken eingespachtelt (eingepropft). (Frevert, 69) Durch diese aktive Impfung gelangte der Krankheitserreger in einen gesunden Organismus und die Krankheit brach aus. In den meisten Fällen kam es zu einem milden Verlauf, die Impfung konnte aber zu einer schweren Erkrankung bis zum Tod führen (Vasold, 218) und sogar zu lokalen Epidemien (Pammer, Pocken I, 17). Dennoch starben statistisch gesehen mehr Menschen ohne Impfung an den Pocken als mit[8], was vermutlich auch daran lag, dass noch Ende des 18. Jahrhunderts die klassische Heilmethode vorherrschte: der Aderlass (Vasold, 218)f.

Die Methode der Variolation[9] setzte sich nur langsam durch, dafür bald mit der Forderung, dass nur Mediziner impfen durften. Hebammen und Wundärzte blieben vorerst ausgeschlossen – die Mediziner unterstellten ihnen mangelnde Kompetenz; wohl eher ging es ihnen um Kompensation für den Verlust von Patienten und Einkommen, wenn diese auf Grund der Impfung nicht mehr an den Pocken erkrankten. (Frevert, 69f)

Aus medizinisch-hygienischer Sicht hatte diese Haltung jedoch fatale Auswirkungen, da Ärzte vor allem in den Städten praktizierten (Ober- und Mittelschicht[10]). Die Unterschicht in den Städten und die Bevölkerung am Land hingegen blieben lange von medizinischer Versorgung abgeschnitten. (Frevert, 70) Andererseits vermuten manche Historiker und Historikerinnen haben noch im 19. Jahrhundert Ärzte auf Grund des geringen medizinischen Wissens mehr Menschen getötet als geheilt. (Ehmer, 38f)

Der Engländer Edward Jenner (1749-1823) führte 1798 in seiner Schrift[11] aus (Pammer, Pocken I, 17), dass die Verwendung der Kuhpocken (Vakzination) ebenfalls zu einer Immunisierung führe, die Nebenwirkungen aber weit schwächer ausfallen als bei der Variolation, und im Gegensatz zu den Menschenpocken übertragen sich die Kuhpocken nicht von Mensch zu Mensch[12] – außer durch einimpfen der Lymphe (Frevert, 71).

Gesetze, Verordnungen, Erlässe

Zwischen April 1799[13] und September 1801 in Wien wurden mehrere Studien an Kindern zur Vakzination durchgeführt. Da keines der Kinder an Pocken erkrankte – sie wurden einige Zeit nach der Impfung mit den echten Blattern infiziert – erließ die Landesregierung am 20. März 1802 eine Verordnung zum Impfen[14]. In Folge wurde im Wiener Findelhaus ein Impfzimmer eingerichtet, das auch für die Allgemeinheit offen stand; auch ein Kurs zum Impfen wurde angeboten. Die Verbreitung der Impfung in den Ländern der Monarchie geschah im Wege der Verwaltung durch Verordnungen, Erlässe, Dekrete, etc. Und so folgten bald weitere. In einer Ergänzung der Verordnung von 1802 wurden die Impfärzte angewiesen, die Impfung zu wiederholen, wenn sich keine Anzeichen der Kuhpocken beim Impfling zeigten. Wie deren Verlauf genau aussieht, konnten die Ärzte der Beilage zum Hofkanzleidekret vom 28. Jänner 1808 entnehmen, wie auch Informationen zur Durchführung der Impfung, zur Gewinnung des Impfstoffes und zur Versorgung der Geimpften. Schon zuvor wurde erlassen, dass Impfärzte ein Praktikum im Findelhaus absolvieren mussten (Pammer, Pocken I, 17f).

Mit den Anordnungen der Jahre 1815 und 1816 wurden Listen über die Familienoberhäupter angelegt, die sich einer Impfung verweigerten; 1836 wurde schließlich die erste Impfordnung erlassen (Weigl, 235).

Weitere Verordnungen betrafen die detaillierte Dokumentation der Impfungen, Nachkontrollen, oder dass das Impfen während einer Epidemie unbedenklich sei. Und um die Ärzte zum Impfen zu motivieren, wurden sie für ihre Tätigkeit entschädigt – durch Bevorzugung bei Bewerbungen oder monetär[15] (Pammer, Pocken I, 17f).

In einer Kundmachung des Statthalterei Oberösterreich vom 11. Mai 1883 wurden den Impfärzten Tagesdiäten für öffentliche Impfungen zuerkannt[16] – abhängig von der Anreisedauer – sowie für jede durchgeführte Impfung oder Kontrolle (10 Kreuzer). In der Steiermark bekamen 1873 Impfärzte 12 Kreuzer pro Impfung (inklusive Kontrolle) sowie zwischen 2 und 5 Gulden als Reisekostenpauschale. Zusätzlich standen der Mutter oder dem Vormund des Kindes, von dem die Lymphe gewonnen wurde, 2 Gulden Silber zu.[17] 1915 betrug die Entschädigung 20 Heller pro Impfung plus Reisegeld.[18] Wann und wo öffentliche Impfungen stattfanden, erfuhr die Bevölkerung ebenfalls durch Kundmachungen (siehe Abbildung 1).

Um die Bevölkerung zum Impfen zu bewegen, setzte die Obrigkeit Maßnahmen gemischt aus Erleichterungen, Zwängen und Apellen[19] – der Durchimpfungsgrad erreichte zwischen 70% und 90% der Säuglinge.

Die Impfung war generell kostenlos. Arzt uns Impfstoff wurden vom Staat bezahlt, die Schreibkraft zur Erfassung der Impfungen stellten die Landes- und Bezirksbehörden. Andererseits wurden nach und nach Nachteile für Ungeimpfte eingeführt. Ihnen wurde eine Aufnahme in eine öffentliche Schule, Erziehungsinstitut oder ein Stipendium verweigert. Begräbnisse von an Pocken gestorbenen Kinder hatten ohne Begleitung zum Grab getragen zu werden, später durfte nicht einmal mehr ein Priester vorausgehen – die Einsegnung hingegen vornehmen.[20]  An den Häusern mit an Pocken erkrankten Kindern musste eine Tafel angebracht werden, die erst wieder nach Abtrocknung der Blattern entfernt werden durfte. Städte wurde jährlich nach Ungeimpften durchkämmt. Eltern solcher Kinder mussten Strafe zahlen (1-3 Gulden), wurden öffentlich gebrandmarkt (Zeitung, Kanzel) und in Listen vermerkt, die an die Behörden geleitet wurden. Auch die Armenunterstützung war an den Nachweis der Impfung gekoppelt. Und ständig wurde – insbesondere Eltern – die Wohltat des Impfens nahegelegt (Pammer, Pocken I, 18-20).

In Österreich gab es nur diesen indirekten Impfzwang anders als in Deutschland. Dort wurde er für Säuglinge 1807 in Bayern, 1809 in Baden, 1818 in Württemberg, 1815 in Kurhessen und am 8. April 1874 im gesamten Reich für alle Kinder eingeführt (Meyer/Reiter, 1183f).

Der indirekte Impfzwang in Österreich äußerte sich zu Beginn in Maßnahmen, die Kinder und deren Eltern bzw. Vormünder betrafen. Den Anfang machten die Waisenhäuser – alle Kinder wurden geimpft, zum Teil auch, um die Wirksamkeit des Impfstoffes zu testen[21] –, danach folgten Schulen und Erziehungsheime (vgl. oben). Auch im stehenden Heer wurden die Soldaten rigoros durchgeimpft. Erschienen Personen nicht zu Impfungen, wurden sie vorgeladen und belehrt[22], oder wie im Falle der Franziska Ryšanek aus Studnice in Mähren gar seitens der Gerichte verurteilt; hier zu einer Geldstrafe in Höhe von 3 Kronen oder 24 Stunden Arrest – begründet hat das Gericht das Urteil damit, dass Frau Ryšanek mit ihrer Weigerung, sich und ihre Familie impfen zu lassen, dazu beigetragen hatte, eine Epidemie zu verbreiten. Franziska Ryšanek wiederum rechtfertigte ihren Entzug zur Impfung damit, dass es hieß, „es könne zur Impfung kommen, wer wolle“.[23]

Durch das erneute Aufkommen der Pocken im Ersten Weltkrieg, wurden weitere restriktive Maßnahmen erlassen. So wurde im Juni 1915 die Impfpflicht für Studenten an der Universität Wien eingeführt,[24] im August erging ein Erlass, dass alle Insassen und Angestellten von Strafanstalten und Gerichtsgefängnissen zu impfen seien, sofern die Landesbehörden dies verlangten, und die Betroffenen keine Bescheinigung vorweisen konnten, dass sie in den letzten sechs Jahre erfolgreich geimpft worden waren.[25]

Das Vorweisen eines Impfscheines galt auch für Besucher von Spitälern[26], was jedoch zu Unmut führte – sowohl unter Besuchern und Patienten als auch den Spitalsbetreibern bzw. dem Personal. Die Direktion des Landeskrankenhauses in Graz meldete an die Statthalterei der Steiermark gleich mehrere Probleme. So waren die Torwächter nicht geschult, die Impfzeugnisse korrekt zu interpretieren – wobei es auch häufig vorkam, dass ein Impferfolg nicht angegeben worden ist. Auch wurde der Erlass nicht überall kommuniziert, sodass von weither Angereiste Besucher abgewiesen werden mussten und darüber ungehalten waren. Viele Angehörige haben daraufhin der Entlassung von Patienten verlangt, obwohl diese noch nicht wieder genesen waren. Zu dem liegt neben der Landesklinik ein Militärspital mit eigenen Eingang, den Besucher missbrauchen, um den Erlass zu umgehen – dieser galt nur für zivile Einrichtungen -, manche Besucher wiederum erklären, dass sie gar keine Angehörige aufsuchen wollen, sondern aus diversen anderen Gründen das Areal betreten (Einzahlungen, Behebung von Geldern, Kanzleidienst, Abgeben von Findelkindern, Aufsuchen von Ärzten und Beamten, etc.), oder sie besuchen ihre Angehörigen außerhalb der Besuchszeiten im Spitalsgarten. Und in der Aufnahmekanzlei beantragen pro Tag 200 Besucher einen Besucherschein, womit die Gefahr einer Epidemie  sogar anstieg. Auf den Punkt gebracht: „Die verordneten Massnahmen erweisen sich bei strenger Durchführung als eine Selbsttäuschung und sind eine wesentliche Erschwerung der gebotenen ärztlichen Hilfeleistung.“[27]

Im AKH in Wien stellt sich die Situation ähnlich dar wie in Graz – bloß bei 500-600 Besuchern pro Tag unter der Woche, am Wochenende drängen gar Tausende auf das Areal.[28]

In Schlesien wiederum machte das Gerücht die Runde, der Besuch eines Spitals sei gesundheitsgefährdend, da man sich dort mit Blattern ansteckt – warum sonst sollte man geimpft sein? Bei den Torwächtern kam es zu einer erhöhten Bestechlichkeit, und der Erlass an sich sei paradox, gäbe es doch in Österreich gar keinen gesetzlichen Impfzwang.[29] Deutlicher sprach sich der Landesausschuss des Erzherzogtums unter der Enns gegen die Verordnung aus: das Setzen von Normen auf dem Weg von Verordnungen sei nicht zulässig, wenn diese mit  Gesetzen nicht begründbar sind – in den vorhandenen Gesetzen steht weder etwas über einen Impfzwang noch das Behörden das Recht haben, einen Impfnachweis zu verlangen.[30]

Sich zwangsweise impfen lassen musste sich das Personal in Spitälern[31], im Zuge des ersten Weltkriegs auch das der Bahn (Verwundetentransporte)[32] sowie Angehörige und Hausgenossen von Pockenkranken (Notimpfung).[33] Zu Notimpfungen kam es zudem unter den Bergarbeitern und deren Angehörigen.[34]

Wie tief die Angst vor den Pocken saß, zeigt ein Fall aus dem Jahr 1914. In einigen Orten brachen die schwarzen Blattern aus – die schwere Form der Krankheit. Da es vor Ort auch Baumwollspinnereien gab, nahmen die Behörden an, dass die Erreger mit dem Rohstoff eingeschleppt worden waren, und gaben die Weisung aus, dass die Arbeiter sich unverzüglich impfen zu lassen hätten, und gingen in einzelnen Fällen gar so weit, „dass Arbeiter, die sich der Impfung nicht unterziehen lassen wollen, zu entlassen“ seien. Der Verein der Baumwollspinner Österreichs klagte zwar nicht über die Weisungen, aber darum, dass ein Zusammenhang der Erkrankungen mit den Betrieben hergestellt werde, und fürchtete um wirtschaftliche Einbußen, merkte aber auch an, dass es bislang nie – auch nicht in andere Ländern – zu einer Einschleppung der Pocken durch die Baumwolle gekommen wäre. Als noch unerträglicher empfanden die Betroffenen aber „hetzerische Artikel [… ] in einer Reihe von sozialistischen Zeitungen unter grober Entstellung des Sachverhaltes“, sowie das einseitige Vorgehen gegen die Baumwollspinnereien – andere rohstoffverarbeitende Betriebe galten offensichtlich nicht als Möglichkeit, die Pocken einzuschleppen –, was in der Bevölkerung „den Anschein erweck[e], als ob diese Betriebe wesentlich gesundheitsschädlicher w[ä]ren, als alle anderen Produktionszweige“. Manche Arbeiter hatten der Impfung verweigert, vor allem in Orten mit einer starken impfgegnerischen Propaganda –  zB.in Warnsdorf mit dem „Heilsapostel Schnitzer“, dessen Treiben die Bezirkshauptmannschaft tatenlos zusähe, wie der Verein beklagte.[35]

Gegner

Neben Befürwörtern gab es auch Gegner bzw. Argumente, die gegen das Impfen vorgebracht wurden. Viele Ärzte weigerten sich zu impfen, außer eine Epidemie brach aus, da sie befürchteten, diese mit der Variolation zu erschaffen, was mit Einführung der Vakzination als Grund allerdings wegfiel. Andere Argumente hören sich aus heutiger Sicht grotesk an, manche enthalten ein Körnchen Wahrheit. Im Folgenden sind die gängigsten Argumente aufgelistet:

  • Die Variolation sei ein künstlicher Eingriff in die Natur und liefe der Religion zu wider;
  • die Krankheit selbst sei bei den Erkrankten von Geburt an vorhanden gewesen und es bedürfe nur den richtigen Umständen (zB. Witterungsverhältnisse), um sie zum Ausbruch zu bringen;
  • sie sei eine „Erbsünde“ von der sich der Körper reinige (Frevert, 70)
  • sie wurde als Sauerteig angesehen und der Ausbruch als Gärung;
  • es sei eine Herabwürdigung des Menschen, ihm eine tierische Substanz einzupflanzen;
  • es gab gar Berichte, dass Geimpfte gebrüllt hätten, „wie eine Kuh oder um sich gestoßen […] wie ein Stier“;
  • es sei nicht erwiesen, dass die Immunität absolut sei;
  • dass die Kuhpocken nicht gegen die natürlichen Pocken schütze;
  • dass die Einimpfung nicht immer haftet und mehrfach wiederholt werden müsse;
  • dass andere Krankheiten übertragen werden (Vasold, 221f); zb. Syphilis und Tuberkulose sowie eine allgemeine Blutentleerung und Entkräftigung;
  • die Impfung trägt schuld an der Kindersterblichkeit;
  • die Kinderkrankheiten nahmen durch die Impfung um 80% zu[37];
  • der Impfstoff sein ein Gift (Frevert, 74);
  • es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis für den Nutzen der Impfung;
  • Epidemien lassen sich nur bekämpfen, wenn die Ursachen bekämpft werden, und diese liegen in einer „einseitigen Lebensweise“, schlechter Luft und wenig Licht.[38]

Einige Argumente haben sich bis heute erhalten:

  • Es genügt, auf die Hygiene zu achten;
  • Viren existieren nicht bzw. deren Nachweis fehlt;
  • die Erreger lösen gar keine Krankheit aus;
  • Impfungen sind wirkungslos, da auch Geimpfte erkranken (Meyer/Reiter, 1182).
  • Einschränkung der Persönlichkeitsrechte (Meyer/Reiter, 1184)

Wie oben erwähnt enthalten manche  Argumente ein Körnchen Wahrheit. So immunisierte die Pockenimpfung nicht für das ganze Leben, sondern musste aufgefrischt werden, und durch das Verwenden von nicht sterilen Nadeln konnten Krankheiten übertragen werden.

Dies mokierte auch der Direktor der Impfstoffgewinnungsanstalt in Wien, Dr. Gustav Paul, 1907 in einem Bericht über die im Sommer dieses Jahres in der Stadt durchgeführten Massenimpfung (rund 1 Million). Paul bemängelte Art, Größe, Verteilung und Distanz der Impfinseration, mangelnde Sterilität der Lanzetten, die Art der Anbringung der Tegminverbände bzw. deren Verzicht sowie den Umgang mit der Lymphe. Auch hatten nicht alle Impfärzte den Kurs absolviert, den die Anstalt anbietet, was dazu führte, dass oft „blutig“ geimpft worden war. Und in vielen Impfstellen gab es keine Revisionsärzte bzw. Räume für eine Nachkontrolle.[39]

Wie oft auch heute haben damals Gerüchte die Runde gemacht und sind dabei immer mehr aufgebauscht worden, vor allem wenn noch Vertreter der Obrigkeit dazu beigetragen haben, wie im Falle des Wiener Bürgermeisters Richard Weiskirchner, der in einer Gemeinderatssitzung vom 1. Oktober 1907 sagte:

Ich aber erkläre, dass infolge des Impfens und der förmlichen Impfpanik, die in Wien platzgegriffen hat, viel mehr Krankheiten entstanden sind, als durch die Blattern überhaupt in Wien während der ganzen Zeit verursacht wurden“.[40]

Das Wiener Stadtpyhsikat ging den Gerüchten nach, fand aber keine Anhaltspunkte für deren Richtigkeit. Es kamen auch keine schweren Gesundheitsstörrungen oder Todesfälle zur Anzeige. Stattdessen laborierten die Menschen an anderen Krankheiten. So hatte eine Mutter die Impfung für die Erkrankung ihrer 12jährigen Tochter verantwortlich gemacht, dabei litt das Mädchen an Halsdrüsenschwellungen ex pediculis (Läuse). Bei einem Todesfall hatte sich ein vier Monate altes Kind die Impfborke abgekratzt (vier Wochen nach der Impfung), wodurch sich die Impfstelle entzündet hatte (Rotlauf[41]) – dies hätte aber auch bei jedem anderen Kratzer passieren können. Vielmehr verwundert es die Statthalterei, dass bei 4405 Verstorbenen in Wien im Zeitraum 4. August bis 8. September nicht mehr Todesfälle auf Grund der Impfung angezeigt worden waren, und hält in ihrem Bericht fest:

„Es ergibt sich daraus, dass der gesunde Sinn und die richtige Einsicht der Wiener Bevölkerung mit der ganzen Impfgegnerei nichts zu tun hat, sondern, dass diese Bewegung nur von einigen Schreiern ausgeht.[42]

Neben den Impfschäden brachten die Impfgegner vor allem zwei Gründe für ihre Ablehnung ein: der Impfzwang – über den in der Regierung, im obersten Sanitätsrat[43] und unter den Ärzten immer wieder diskutiert wurde – raube dem Einzelnen seinen freien Willen, und sie sprachen der Impftheorie die Wissenschaftlichkeit ab.

Moritz Schnitzer aus Warnsdorf drückte dies in einem Schreiben an die kk. Regierung vom 30. Oktober 1907 wie folgt aus:

Die Verfassung welche die Völker Oesterreichs besitzen, stellt die Unverletztheit, das freie Verfügungsrecht des einzelnen über seine eigene Person staatsgrundgesetzlich fest. Bekommen wir ein Impfzwanggesetz, so wäre diese gesetzlich gewährleistete Freiheit der Person durchbrochen. Personen die Impfgegner sind, würden gezwungen sich und die ihren gegen ihren Willen einer Handlung zu unterziehen, die nach den Erfahrungen der bedeutendsten Männer der Heilkunde überhaupt Unsinn, ja ein Verbrechen ist. […]Es liegt daher gar keine Veranlassung vor, einen Zwang zur Impfung einzuführen. So lange nicht alle Aerzte einheitlich die Lehre von der Wohltat des Impfens anerkennen, ist sie keine feststehende Wissenschaft.“[44]

Am 11. Dezember legte die Bevölkerung von Warnsdorf nach und hielt eine öffentliche Versammlung ab, in der sie sich gegen einen Impfzwang aussprach. Franz Weikert fasste die Beschlüssen am 12. Dezember in einem Brief an die kk. Regierung zusammen. Er begründete die Ablehnung mit den Argumenten, dass „zwischen den Vertretern der Wissenschaft hinsichtlich des Nutzens und der Ungefährlichkeit der Kuhpockenimpfung grosse Meinungsverschiedenheiten herrschen, woraus hervorgeht, dass die Impfung wissenschaftliche nicht einwandfrei ist.“ Weiters dass Ärzten die freie Meinungsäußerung untersagt sei, denn widerspräche sie der amtlich kundgemachten, würde sie die Standesehre verletzten. Ähnlich erginge es den Lehrern und Gemeindevertretern. Und es wurde angeprangert, dass die Schulen zur Förderung der Impfung missbraucht werden würde. Stattdessen verlangten sie, dass das Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibe, und ein Impfzwangsgesetz nicht eher eingebracht werde, „bis nicht alle wissenschaftlichen und juridischen Gründe, welche gegen die Impfung im Allgemeinen und gegen die Einführung des Impfzwanges im Besonderen sprechen, gewissenhaft geprüft und einwandfrei widerlegt worden sein werden.“ Um dies zu gewährleisten solle „eine volle Oeffentlichkeit geniessende Kommission [eingesetzt werden], in welcher wissenschaftlich gebildete Impfgegner und Impffreunde in gleicher Zahl vertreten sein, und zu deren Beratungen auch unparteiische Rechtsgelehrte beigezogen werden sollen.“[45]

Ebenfalls aus den Reihen der Anhänger einer natürlichen Lebensweise (Prag) stammt eine Petition aus dem Jahre 1909, mit den Forderungen:

„1) Die Beseitigung veralteter Vorschriften, wonach Laien die Ausübung der ärztlichen Praxis untersagt ist.

2) Gesetzliche Festlegung des Titels „Naturarzt

3) Errichtung einer mediz. Lehrkanzel für Naturheilverfahren, auch für Laien.

4) Unterricht über Wasser – Luft-, Sonnen, Massage – und degl. Heilverfahren für Laien, mit dem Rechte der Ausübung der Naturheilpraxis

5) Förderung der Volksbäder und Naturheilinstitute.

6) Errichtung von Wasser- und Sonnenluftbäder.

7) Volksschulunterricht über natürliche Heil- und Anhärtungsmittel.

8) Bestellung von Sanitätskommissionen unter Heranziehung von „Bürgern“.“[46]

In einem Brief von Matthäus Schwarzbeck aus Graz vom 11. Oktober 1907 an den Reichsrat argumentiert dieser mit einem Preisausschreiben aus dem Jahre 1860/61 bzw. 1865 für das Erbringen eines wissenschaftlichen Nachweises über die Wirksamkeit der Impfung. Bis dato habe niemand den Preis einstreichen können.[47]

Und der „Verband der Vereine für Gesundheitspflege und Naturheilkunde in Österreich“ mit Sitz in Gablonz an der Neiße bezeichnete ein Impfzwangsgesetz als ein solch niedriges „Attentate auf die menschliche Logik und die selbstbestimmende Persönlichkeit, daß die Erwachsenen schimpflicher Gewalt und die Kinder größter leiblicher Gefahr aus[gesetzt werden] würde.“ Am Ende wird noch erwähnt, dass 20.000 Mitglieder hinter dem Verband stehen würden.[48]

Matthäus Schmidtbauer aus Schwanenstadt bezeichnet das von der Regierung geplante Epidemiegesetz – in dem der Impfzwang für Kinder enthalten ist – als „eine schablonenhafte Willkürherrschaft, welche zweitweise die Staatsbürger in wahre Raserei treiben könnte[…]“.[49]

Ein Professor R. Blitz aus Paris machte es sich gar zur Lebensaufgabe, „die Menschheit von Krankheiten und Qualen zu befreien.“ Er sah es als seine heilige Pflicht, als heilige Mission an, bei der er gegen 4 Millionen Ärzte zu kämpfen habe, „um überall den wissenschaftlichen Schwindel der Serumstherapisten aufzudecken und unschädlich zu machen.“ Denn „[i]n der Impffrage ein Urtheil zu fällen und keinen Irrthum zu begehen, der dem Menschen den frühzeitigen Todt geben kann, ist unter den heutigen Verhältnissen der Medizin, eine viel zu gewagte Annahme, weil eine positive Wissenschaft[50] fehlt.“

Die Massenimpfung in Wien ein Jahr zuvor stellte er als Ergebnis einer künstlich herbeigeführten Epidemie dar, mit dem Zweck, danach leicht ein Impfzwangsgesetz einführen zu können, ohne das die Bevölkerung murrte, und um wieder an Geld zu kommen, wie es die Ärzte auch in Frankreich in regelmäßigen Abständen taten.[51]

Hier zeigt sich ua., dass sich die Medizin erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer wahren Wissenschaft entwickelte, gestützt auf Erfolge und Entdeckungen diverser Grundwissenschaften sowie durch den Aufschwung in der Bakteriologie im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts mit der Entdeckung einer ganzen Reihe von Krankheitserregern. Erst dies ermöglichte es (besonders im 20. Jahrhundert) wirksame Medikamente und Impfungen gegen viele, altbekannte Krankheiten zu entwickeln (Vasold, 247f). Es dürfte daher nicht verwundern, wenn alte Vorurteile und Ressentiments eine geraume Zeit weiterexistierten.

Wie sind die Auseinandersetzungen zwischen Befürwörtern und Gegnern des Impfens zu deuten?

Für Malte Thießen zeigt sich darin – für Deutschland – das Spannungsfeld zwischen dem Freiheitsdrang seitens des Zentrums und der Idee der Sozialfürsorge in der Sozialdemokratie, die Medizin spielte bloß eine untergeordnete Rolle (Thießen, 40). Vielmehr ging es „um Gesellschafts- und Menschenbilder, um die Klärung staatlicher Pflichten und Ansprüche, um die Normierung individuellen Verhaltens und um eine Verständigung über das Verhältnis von Staat und Staatsbürger“, um kollektive Ängste, persönliche Freiheitsrechte, individuelle Bedürfnisse. „Die Geschichte des Impfens ist eine Gesellschaftsgeschichte der Moderne.“ (Thießen, 60)

Andreas Weigl wiederum sieht in der Pockenimpfung ein „gutes Beispiel für die gesellschaftliche Bedingtheit der Umsetzung technologischer Innovationen“, denn nach der Einführung dauerte es noch rund ein Jahrhundert, bis alle Schichten davon profitierten (Weigl, 236) – und fast weitere hundert Jahre, bis 1980[52] die WHO die Pocken als endemische Krankheit für ausgerottet erklärte (Pammer, Pocken II, 19).

Und wie stellt sich die Situation heute dar?

Grundsätzlich zu Unterscheiden ist zwischen Impfgegnern und –skeptikern. Etwa 3%-5% der Deutschen sind Impfgegner, viele davon stammen aus dem homöopatischen (und anthroposophischen) Bereich oder lehnen eine Impfung aus religiösen Gründen ab. Ihre Argumente sind meist irrational oder unwissenschaftlich und ähneln oder gleichen ihren Vorgängern im 19. Jahrhundert. Und ebenso wie ihre Vorgänger stellen sie sich selbst dar als der Natur verhaftet, als Einzelkämpfer für das Gute zum Wohle der Menschheit.[53]

Die Impfskeptiker wiederum haben meist einen schulmedizinischen Background, sind aber alternativmedizinisch orientiert. Sie lehnen die Impfung nicht grundsätzlich ab, sondern hinterfragen einzelne Bereiche (Nebenwirkungen, Impfstrategien, Wirksamkeit, Sicherheit, etc.).

Auch die Strategie zur Verbreitung des Impfens ähnelt der des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Eine Auswahl:

  • aktives Kommunizieren der Nützlichkeit der Impfung,
  • Bonussysteme für Impflinge (als Gegenentwurf zu den früheren staatlichen Strafen und Schikanen),
  • Fortbildung (Ärzte, Hebammen, Apotheker),

Neu hinzugekommen sind:

  • Aktive Beobachtungen von Impfschäden,
  • Einrichtung einer Zentralstelle für Impfschäden[54] (Meyer/Reiter, 1185-1187);

Heute wird bezweifelt, dass das Impfen der primäre Grund für den Mortalitätsrückgang bei Säuglingen war (Transistorischer Übergang), denn geimpft wurden die Kinder gegen Ende ihres ersten Lebensjahres, was erst von da an zu einem wirksamen Schutz führte. Dafür übten Ärzte sowie Gesundheitsdebatten Einfluss auf die Mentalität aus – Verbesserung der Pflege und Betreuung von Säuglingen. Ebenso wichtig war die verbesserte Hygiene, wie frisches Trinkwasser (Ehmer, 98), bessere Wohnverhältnisse und Ernährung (Ehmer, 39), sowie nach dem Ersten Weltkrieg eine breite Hospitalisierung und Medikalisierung (Weigl, 252).

Literatur

Ehmer, Josef; Bevölkerungsgeschichte und Demographie 1800-2000, München: Oldenbourg, 2004

Frevert, Ute; Krankheit als politisches Problem 1770-1880. Soziale Unterschichten in Preußen zwischen medizinischer Polizei und staatlicher Sozialversicherung; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1984

Maurer, W.; Impfgegner gibt es seit es Impfungen gibt; in: Jatros: Vaccines 1/2003 (16-18)

Meyer, C. & S. Reiter; Impfgegner und Impfskeptiker. Geschichte, Hintergründe, Thesen, Umgang; in: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 47/2004 (1182-1188)

Pammer, Michael; Pocken I: Gesundheitspolitik unter Franz II./I.; in: Historicum Frühling 2003, (17-21)

Pammer, Michael; Pocken II: Die Impfung im 19. Jahrhundert; in: Historicum Sommer 2003, (15-19)

Pfister, Christian; Bevölkerungsgeschichte und Demographie 1500-1800; München: Oldenbourg, 2007

Thießen, Malte; Vom immunisierten Volkskörper zum „präventiven Selbst“; in: VfZ 1/2013 (35-64)

Vasold, Manfred; Pest, Not und schwere Plagen. Seuchen und Epidemien vom Mittelalter bis heute; Augsburg: Bechtermünz Verlag, 1999

Weigl, Andreas; Demographischer Wandel und Modernisierung in Wien; Wien: Pichler Verlag, 2000

Anmerkungen

[1] 1883 hatten Infektionskrankheiten zB. in Wien einen Anteil von 33.5% an den Sterbefällen (Weigl, 230).

[2] Beide Bezeichnungen beziehen sich auf die Pusteln, die beim Ausbruch der Krankheit auftreten, sich mit Eiter und Blut füllen, aufplatzen und, sofern der Patient überlebt, eintrocknen und abfallen – zurück bleiben Narben aber auch eine gewisse Immunisierung. Auf Grund der kleineren Pusteln als bei der Syphilis (big box) werden die Pocken im Englischen als small box bezeichnet.

[3] Säuglinge und an den Spätfolgen Verstorben nicht mitgezählt.

[4] OeStA AVA Inneres MdI Allgemein A 1099 – Akt 5305 vom 20.3.1888

[5] Bis 1880 lag die Säuglingssterblichkeit in Österreich bei über 25% (Pammer, Pocken II, 17).

[6] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 15157 vom 4.10.1915

[7] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 18421 vom 24.12.1915

[8] Von tausend Geimpften erkrankten 30-40 schwer, von denen 2-3 starben (Weigl, 235)

[9] Impfung unter Verwendung humaner Lymphe.

[10] Hinzu kam noch ein dreiwöchiger Kuraufenthalt (Weigl, 235)

[11] An Inquiry into the Causes and Effects of Varriolae; bekannt war die Wirksamkeit der Kuhpocken schon früher unter Bauern in manchen Gegenden, auch fand sich 1769 in den Göttinger Allgemeinen Unterhaltungen ein Hinweis (Vasold 221), aber erst Jenner führte genaue Untersuchungen dazu durch und verbreitete das Wissen.

[12] Die Kuhpocken übertragen sich nicht von der Kuh auf den Menschen.

[13] Die erste Vakzination in Wien fand am 29.4. statt durch Pasqual Joseph Ferro, Landessanitätsdirektor von Niederösterreich, an seinen eigenen Kindern.

[14] Informationen über das Impfen sowie Maßnahmen für deren Verbreitung.

[15] zB. Erhielten die drei aktivsten Impfärzte in Niederösterreich jedes Jahr 100, 150 und 200 Gulden.

[16] Bezirksärzte 4 Gulden, Med. Ärzte 3.50 Gulden, Wundärzte 2 Gulden.

[17] OeStA AVA MdI Allgemein A1100 – Akt 4825 vom 17.2.1894

[18] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 1611 vom 4.2.1915, OeStA AVA Inneres MdI SA A 2962 – Akt 2379 vom 22.2.1915, OeStA AVA MdI SA A 2961 – Akt 6426 vom 23.9.1917

[19] Seelsorger, Vereine, Ärzte, Lehrer, … OeStA AVA MdI SA A 2691 – Akt 6426 vom 23.8.1917

[20] War das Kind hingegen geimpft, starb aber dennoch, durften sehr wohl geimpfte Personen den Trauerzug begleiten.

[21] OeStA AVA Inneres MdI Allgemein A 1101 – Akt 27065 vom 17.10.1894, OeStA AVA Inneres MdI Allgemein A 1102 – Akt 9764 vom 10.4.1895, 13688 vom 11.6.19195 und 16680 vom 11.6.1895

[22] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 6426 vom 23.8.1917

[23] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 3498 vom 15.4.1917; Frau Ryšanek legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, der am Ende aber nicht stattgegeben wurde, mit der Begründung, Impfgegnern keinen Auftrieb oder gar einen neues Betätigungsfeld zu geben.

[24] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2962 – Akt 8678 vom 18.6.1915

[25] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2962 – Akt 11585 vom 9.8.1915; darüber diskutiert wurde in den Behörden bereits 1907 OeStA AVA Inneres SA A 2659 – Akt 32370 vom 10.9.19107 und 34679 vom 3.10.1907 sowie 1888 OeStA AVA Inneres MdI Allgemein A 1099 – Akt 15814 vom 28.8.1888, 16310 vom 6.9.1888 sowie OeStA AVA Inneres MdI Allgmeien A 1100 – Akt v19516 vom 15.10.1889.

[26] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 5661 vom 20.5.1916

[27] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 7504 vom 3.8.1916

[28] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 7504 vom 3.8.1916

[29] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 7504 vom 3.8.1916

[30] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 7504 vom 3.8.1916

[31] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 2872 vom 3.5.1912; Die Anordnung stammt aus dem Erlass 43010 ex 1896 vom 13.1.1897.

[32] OeStA AVA Inneres MdI SA 2961 – Akt 3399 vom 17.3.1916

[33] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 18421 vom 24.12.1915

[34] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2961 – Akt 3789 vom 16.3.1915

[35] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2962 – Akt 3955 vom 32.5.1914

[36] OeStA AVA Inneres MdI Allgemein A 1101 – Akt 6892 vom 3.4.1892

[37] OeStA AVA MdI SA A 2659 – Akt 39528 vom 7.11.1907

[38] OeStA AVA Inneres MdI Allgemein A 1099 – Akt 10877 vom 6.6.1873

[39] OeStA AVA MdI SA A 2659 – Akt 40931 vom 14.12.1907

[40] OeStA AVA MdI SA A 2659 – Akt 40931 vom 14.12.1907

[41] Erysipel (gerötete Haut), Eintrittsstelle für Bakterien.

[42] OeStA AVA MdI SA A 2659 – Akt 40931 vom 14.12.1907

[43] In Österreich konstituierte er sich 1870 – OeStA AVA Inneres MdI Allgemein A 858 – Akt 9223 vom 16.6.1870

[44] OeStA AVA Inneres MdI SA A 2659 – Akt 39528 vom 7.11.1907; Im Akt steht als Vermerk, dass Herr Schnitzer vorbestraft sei wegen Kurpfuscherei.

[45] ÖStA AVA Inneres MdI SA A 2659 – Akt 44251 vom 12.12.1907

[46] ÖStA AVA Inneres MdI SA A 1659 – Akt 4361 vom 3.2.1909

[47] ÖStA AVA Inneres MdI SA A 2659 – Akt vom 19411 vom 21.4.1909

[48] ÖStA AVA Inneres MdI SA A 2659 – Akt vom 19411 vom 21.4.1909

[49] ÖStA AVA Inneres MdI SA A 2961– Akt 7773 vom 23.11.1912

[50] Dies sei hingegen die Biozymologie.

[51] ÖStA AVA Inneres MdI SA A 2659 – Akt 12667 vom 26.3.1908

[52] Am 8. Mai (http://www.spiegel.de/sptv/themenabend/a-218331.html)

[53] Ähnlich dürfte die Situation in Österreich sein.

[54] erst 1977 wurde in Deutschland ein Entschädigungsgesetz verabschiedet.

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